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Geschätzte USSI-MitgliederÂ
Ab Montag, 1. März 2021, können die Aussenbereiche Sport- und Freizeitanlagen wieder öffnen. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung entschieden.
Schon bisher haben Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag ein paar Privilegien, etwa im Sport. Sie dĂĽrfen drinnen und draussen Fussball spielen, ohne eine fixe Obergrenze an Personen.Â
Dieser Spielraum gilt ab 1. März neu auch für Jugendliche bis Jahrgang 2001. Zudem dürfen neu auch Wettkämpfe stattfinden, jedoch ohne Publikum, also auch keine Eltern am Spielfeldrand beim Fussball.In sämtlichen Trainings und bei Wettkämpfe gelten die Schutzkonzepte der einzelnen Sportverbände, der zuständigen Behörden und der Sportanlagenbetreiber.
Die Fussballverbände SVF und OFV werden in den nächsten Tagen das weitere Vorgehen besprechen und uns ihre Entscheide mitteilen. Die Wiederaufnahme der Meisterschaft kann nicht ausgeschlossen werden.
Sobald wir mehr wissen, informieren wir über die nächsten Schritte weiter.
Der Vorstand USSI
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